Arbeiten in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, finden Sie auf dieser Seite einen einschlägigen Überblick über die wichtigsten Regeln und Vorgaben. Detailliertere Informationen hat das Bayerischen Staaatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zusammengestellt. Außerdem können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat (KVR) wenden.

Der LMU Career Service unterstützt internationale Studierende mit vielfältigen Beratungsangeboten, Seminaren und Karriereevents dabei, am deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Studierende aus den EU und EEA

Wenn Sie aus der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, haben Sie denselben Status wie deutsche Studierende und können hier unbegrenzt arbeiten. Wenn Sie dabei einen bestimmten zeitlichen oder finanziellen Rahmen überschreiten, müssen Sie die Einkünfte versteuern, und Ihr Arbeitgeber muss Abgaben bezahlen – genaueres dazu finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Auch das KVR berät und informiert Sie gern.

Andere internationale Studierende

Seit 2005 können internationale Studierende im Rahmen ihrer Aufenthaltserlaubnis in einem begrenzten zeitlichen und finanziellen Rahmen arbeiten, ohne zusätzlich eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Die genauen Bedingungen können sich jedoch immer wieder ändern, sodass Sie unbedingt die Webseite der Bundesagentur für Arbeit konsultieren sollten. Auch das KVR hilft Ihnen gerne weiter.

Details

  • In Deutschland eingeschriebene internationale Studierende dürfen ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis bis zu 120 Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage im Jahr arbeiten. Das ist in Ihrem Reisepass auf dem Aufkleber zur Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
  • Internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen nicht freiberuflich arbeiten oder sich selbständig machen.
  • Internationale Studierende, die an ihrer Universität als studentische Hilfskräfte eingestellt sind, dürfen unbegrenzt arbeiten, solange ihr Studium dadurch nicht eingeschränkt wird. Trotzdem müssen Sie die Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat (KVR) darüber informieren, wenn Sie als studentische Hilfskraft arbeiten wollen.
  • Praktika und Arbeiten, die im Rahmen eines Studiengangs vorgeschrieben sind, können ebenfalls ohne Arbeitserlaubnis durchgeführt werden. Sie zählen auch nicht zu den 120 Tagen dazu, die Sie ohnehin arbeiten dürfen, ohne eine zusätzliche Erlaubnis zu beantragen.
  • Freiwillige Praktika und andere Arbeiten, die über 120 Tage hinausgehen, müssen genehmigt werden. Wenden Sie sich zuerst an das KVR, dort können Sie sich beraten lassen.

Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben

Das Gesetz ist bindend. Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis und damit auch Ihre Studienzulassung verlieren, wenn Sie ohne Genehmigung "schwarz" arbeiten. Bitte tun Sie das auf keinen Fall. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie einfach nach!

Weitere Informationen

Kreisverwaltungsreferat (KVR), Amt für Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80337 München
U-Bahn U3 oder U6 oder Bus 31, Haltestelle Poccistrasse

Ausländerbehörde

Stellenausschreibungen

  • Auf der Jobbörse des LMU Career Service finden Sie täglich neue Werkstudentenstellen, Praktika, Nebenjobs und Festeinstiege im In- und Ausland.
  • Das Jobcafe, eine Personalvermitlung für Studierende. Das Jobcafé kooperiert mit dem Münchner Studierendenwerk und vermittelt Studierenden und Almuni Tagesjobs, zeitlich befristete Jobs und manchmal auch längerfristige Stellen. Sie finden das Büro im Mensagebäude:

    Leopoldstrasse 13
    80802 München
    Telefon: +49 89 2731-2570

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